
1941–1956
Deportation, Trudarmee und Verbannung
Am 28. August 1941, zehn Wochen nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion, unterschrieb Michail Kalinin einen Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets „über die Übersiedlung der Deutschen, die in den Wolgagebieten wohnen". Der Text warf einem ganzen Volk vor, in seiner Mitte verbärgen sich „Tausende und Zehntausende von Diversanten und Spionen" – ohne einen einzigen Namen, ohne einen einzigen Beweis. Mit demselben Federstrich wurde die Autonome Republik der Wolgadeutschen aufgelöst. Was als kollektiver Verdacht formuliert war, wurde zur kollektiven Strafe: Bis Kriegsende wurden bis zu rund 950.000 Sowjetdeutsche aus ihren Heimatgebieten verschleppt, allein aus dem Wolgaraum je nach Zählung zwischen etwa 438.000 und 480.000 Menschen (aus der Republik selbst rund 370.000).
Die Aussiedlung an der Wolga lief vom 3. bis zum 20. September 1941. Den Familien blieben oft nur 24 Stunden, um das Nötigste zu packen; Haus, Vieh und Ernte mussten sie zurücklassen. Verladen in Güterwaggons – „Kälberwaggons", zu vierzig bis sechzig Personen –, waren sie vier bis acht Wochen unterwegs. Über achtzig Prozent wurden in Sibirien angesiedelt, im Altai, in den Regionen Krasnojarsk, Omsk und Nowosibirsk, die übrigen in Kasachstan. Wer ankam, war nicht frei: Die Deportierten galten fortan als „Sondersiedler", unterlagen einer Sonderkommandantur, mussten sich regelmäßig melden und durften ihren zugewiesenen Ort nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Wenige Monate später wurden die Familien ein zweites Mal auseinandergerissen. Ab Januar 1942 zog der Staat die deutschen Männer in die sogenannte Arbeitsarmee, die Trudarmee: erst die zuvor Deportierten (Erlass vom 10. Januar), dann alle deutschen Männer zwischen 17 und 50 (Februar). Im Oktober 1942 folgte ein geheimer Erlass, der auch die Frauen erfasste – von 16 bis 45 Jahren, ausgenommen nur Schwangere und Mütter von Kindern unter drei Jahren – und die Altersgrenze der Männer auf 15 bis 55 Jahre ausweitete. Die Deutschen waren die einzige Volksgruppe der Sowjetunion, bei der systematisch auch Frauen und Jugendliche eingezogen wurden. Insgesamt wurden etwa 312.000 bis 350.000 Sowjetdeutsche zwangsverpflichtet.
Die Trudarmee war Lagerhaft unter anderem Namen. Hinter Stacheldraht, verwaltet vom NKWD, schufteten die Mobilisierten in Bergwerken, im Wald, auf Großbaustellen und in der Metallurgie – in Lagern wie dem Bogoslowlag, dem Wjatlag, dem Iwdellag oder dem Tagillag. Männer und Frauen kamen in getrennte Lager, sodass Kinder oft ohne beide Eltern zurückblieben, bei Großeltern oder Fremden. Hunger, Kälte und Erschöpfung forderten einen furchtbaren Preis: Von den rund 350.000 Zwangsarbeitern überlebten mindestens etwa 70.000 die Jahre bis 1946 nicht. Wie sehr diese Zahl aus einzelnen Namen besteht, zeigt ein Gedenkbuch aus Krasnoturjinsk: Für das dortige Bogoslowlag allein verzeichnet es 3.462 namentlich bekannte deutsche Trudarmisten, die dort starben.
Zwei Lebenswege stehen für die Spanne des Möglichen. Der Sprachforscher Georg Dinges, der die Mundarten seiner Landsleute für die Nachwelt gerettet hatte, wurde schon 1930 verhaftet und starb 1932 in der Verbannung im westsibirischen Kolpaschewo. Der Schriftsteller und Lehrer Dominik Hollmann dagegen überlebte die Trudarmee im Lager Wjatlag, aus der er 1944 schwerkrank entlassen wurde – und verbrachte den Rest seines Lebens damit, in zahllosen Eingaben für die Rehabilitierung seines Volkes zu kämpfen. Der eine starb im Schweigen, der andere wurde zur Stimme.
Das Ende des Krieges brachte den Deutschen keine Freiheit. Ein Erlass vom 26. November 1948 verfügte, dass die Sondersiedler „auf ewig, ohne Recht auf Rückkehr" verbannt blieben; wer eigenmächtig fortging, dem drohten zwanzig Jahre Zwangsarbeit. Erst nach Stalins Tod, am 13. Dezember 1955, wurde das Kommandantur-Regime aufgehoben – die Deutschen waren das erste der deportierten Völker, dem man diese Fessel abnahm. Doch der Erlass verbot ihnen ausdrücklich die Rückkehr an die Wolga und schloss jede Rückgabe des enteigneten Besitzes aus. Man war nicht mehr Gefangener, aber auch nicht mehr zu Hause.
Die Wiedergutmachung kam spät und blieb halb. 1964 nahm ein Erlass die pauschalen Vorwürfe von 1941 zurück und nannte sie „unbegründet" – die Republik an der Wolga aber stellte er nicht wieder her. 1972 fielen die letzten Beschränkungen der Wohnortwahl. Die volle rechtliche Rehabilitierung gelang erst nach dem Ende der Sowjetunion, mit den russischen Gesetzen von 1991 über die unterdrückten Völker und die Opfer politischer Repressionen. Bis dahin war eine ganze Generation in der Fremde alt geworden. Die Namen der Toten aber sind nicht ganz verloren: In den Gedenkbüchern der Lager, in den Opfer-Datenbanken und in den Erinnerungen der Familien leben sie fort – und der 28. August, der Tag jenes Erlasses von 1941, ist bis heute der zentrale Gedenktag der Russlanddeutschen.